Abrechnung von Rehasport/Herzgruppen

Unser Kooperationspartner stellt sich vor und beantwortet häufige Fragen

Mitgliedsvereine der Herz-LAG Bayern haben seit mehreren Jahren die Möglichkeit, zu bevorzugten Konditionen ihre Rehasport-/Herzgruppen-Abrechnung über unseren Kooperationspartner AS Abrechnungsstelle AG (AS AG) durchführen zu lassen.

Heute stellt sich die AS AG hier etwas genauer vor und beantwortet im Anschluss auch häufige Fragen, die im Zuge der Abrechnung immer wieder auftauchen.

Wer ist die AS AG?

Die AS AG ist einer von Deutschlands Marktführern im Bereich der Abrechnungs- und Finanzdienstleistung im Gesundheitswesen und steht seit 30 Jahren für eine effiziente Leistungsabrechnung im Bereich der Heil-, Hilfs- und Pflegeberufe.
Als langjähriger Abrechnungsexperte auf dem Gesundheitsmarkt, übernimmt die AS AG mit über 500 Mitarbeitenden den gesamten Abrechnungsprozess und kümmert sich im Sinne ihrer Kunden nicht nur um die Rechnungserstellung und den Schriftverkehr, sondern auch um das Mahnwesen im Falle eines Zahlungsverzugs. Alle Leistungserbringer profitieren von einem persönlichen Ansprechpartner mit Kontakt auf Augenhöhe, der ihnen mit seiner fachlichen Expertise jederzeit zur Seite steht. Als zuverlässiger Partner verzichtet die AS AG gänzlich auf jegliche Vertragslaufzeiten.

Im Folgenden finden Sie Antworten der AS AG auf häufig gestellte Fragen bzgl. der Abrechnung:

Auf welche Punkte ist bei der Erstellung der Abrechnungsunterlagen besonders zu achten?
Insbesondere ist darauf zu achten, dass eine gültige Verordnung sowie eine unterschriebene Teilnehmerliste vorliegen. Ebenfalls wichtig ist der Genehmigungsverzicht: Liegt dieser seitens des Kostenträgers nicht vor, muss die Genehmigung unbedingt eingeholt werden. Darüber hinaus sollte sorgfältig geprüft werden, dass genau die Leistungen angekreuzt werden, die später auch tatsächlich abgerechnet werden sollen.

Wie wird mit der Verordnung eines neuen Teilnehmers umgegangen, der sie bereits in einer anderen Gruppe/Verein abgegeben hat, um Abrechnungsprobleme zu vermeiden?
In diesem Fall benötigen Sie für die Abrechnung die Kopie der Originalverordnung oder eine erneut ausgestellte Verordnung.

Bis wann müssen die Teilnehmerunterlagen spätestens beim Kostenträger eingereicht werden, damit die Abrechnung fristgerecht erfolgt?
Teilnehmerunterlagen müssen für die letzten fünf Jahre (aktuelles Jahr + vier Jahre rückwirkend) eingereicht werden. Sollte eine Teilnahme verjährt sein, übernehmen die Kostenträger keine Zahlungen mehr.

Welche Regeln gelten für die digitale Unterschrift bei der Teilnahmebestätigung?
Bei konkreten Fragen zur digitalen Unterschrift sowie zu weiteren Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch unter 0421 30383 141 an unsere kompetente Vertriebsmitarbeiterin Andrea Bittkow wenden.

Herz-LAG Bayern
Anschrift

Höhenried 2
D-82347 Bernried am Starnberger See

Kontakt Kurswesen
Kontakt Verwaltung & Organisation
Email
Neueste Meldungen
Quick Links

Wir werden gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern

Folgen Sie uns